Geschichte der Krankenversicherung

Seit wann gibt es die private Krankenversicherung? Wer hat sie und warum begründet? Die Geschichte der deutschen Krankenversicherung begann am 15. Juni 1883. Damals trat das "Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" in Kraft. Otto von Bismark war als damaliger Reichskanzler besorgt über die zunehmende soziale Not der Arbeiter.

Bismark befürchtet soziale Unruhen, die revolutionäre Kräfte entfalten könnten. Zur Absicherung der herrschenden Regierung erließ er daher Gesetze, die die Arbeiter im Krankheits- oder Invalidenfall absicherten. Im folgenden Jahr 1884 verabschiedete Bismark die sog. Unfallversicherung. Beide Gesetze sind als sog. Sozialgesetze in die Geschichte eingegangen. Bismark hat damit ein Modell geschaffen, dass schnell zum Vorbild für andere Länder wurde. Bis heute sind sie die Grundlage für den Sozialstaat bzw. die sog. soziale Marktwirtschaft.

Zunächst waren nur Arbeiter zwangsversichert. Die Sozialgesetze machten die Schaffung von Krankenkassen wie z. B. die AOK und Berufsgenossenschaften unabdingbar, um den Arbeiter bei einer möglichen Arbeitsunfähigkeit vor großer Not zu bewahren. Die Beiträge zur Krankenversicherung wurden zu 1/3 von den Arbeitgebern und zu 2/3 von den Arbeitnehmern getragen, die Unfallversicherung hingegen finanzierte der Arbeitgeber komplett. Bei der später eingeführten Rentenversicherung (1889) standen die Einzahlungen dann im Verhältnis 50:50.

Wann entstand die private Krankenversicherung?

Die Absicherung im Krankheitsfall galt zunächst nur für Arbeiter. Durch das Modell wurden andere Berufsgruppen angeregt, sich ebenfalls abzusichern. Sie gründeten daher entsprechende Einrichtungen und Gesellschaften, bei denen sie sich krankenversichern konnten. Zunächst waren das vor allem Lehrer und Beamte. Im Laufe der Jahre bildeten sich immer mehr Versicherungsgesellschaften heraus, bei denen die Mitglieder aus unterschiedlichen Tarifen wählen konnten.

Nach em 2. Weltkrieg wurde das System der privaten Krankenversicherung in der sowjetischen Besatzungszone verboten. Im Westen erholte es sich langsam wieder. Aber es dauerte bis ins Jahr 1970, ehe mit dem zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz den privaten Krankenversicherungen eine dauerhafte Existenz zugesagt wurde.

Heute ist das zweigliedrige System aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in Deutschland fest verankert.