Was bietet eine Teilversicherung?

Eine Teilversicherung bei einer PKV ist eine ergänzende Krankenabsicherung. Sie kommt zum Beispiel für Beamte in Frage, die normalerweise bei ihrem Dienstherren einen Anspruch auf sog. Beihilfe haben. Da die Beihilfe nicht die gesamten Krankheitskosten abdeckt, kann man sich zusätzlich mit einer Teilversicherung absichern.

Die Beihilfe wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50 % bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen.

Welche Leistungen im Rahmen einer Teilversicherung zusätzlich abgesichert werden, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Im Grunde genommen handelt es sich bei einer Teilversicherung um eine Ergänzung der Grundversorgung. Sie kann aber auch darüber hinaus gehende Leistungen enthalten, die sonst im Rahmen einer PKV-Vollversicherung oder als private Zusatzversicherung abgesichert werden.

Siehe auch

PKV Teilversicherung