PKV-Einkommensgrenze 2015

Um in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, muss das Einkommen einen Mindesthöhe erreichen. Man spricht von einer "Einkommensgrenze", dem "Mindest-Jahreseinkommen" (brutto) oder auch der "Versicherungspflichtgrenze". Im Behördendeutsch heißt es offiziell "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (JAEG).

Die Bundesregierung beschließt jedes Jahr die Höhe des Mindesteinkommens für die private Krankenversicherung. Grundlage der Steigerung ist jeweils die durchschnittliche Lohnentwicklung.

Siehe: PKV-Einkommensgrenze 2016

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in eine private Krankenversicherung wechseln bzw. weiterhin privat versichert bleiben, wenn Ihr gesamtes Jahreseinkommen in den letzten 12 Monaten mindestens

betragen. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.575,00 Euro.

Im Jahr 2014 waren es noch 53.500 Euro brutto. Das entspricht einem Monatseinkommen von 4.462,50 Euro. Wenn Ihr einkommen diesen Richtwert übersteigt, können Sie in eine private Krankenversicherung wechseln.

Entwicklung der Einkommensgrenze seit 2000

Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Einkommensgrenze seit dem Jahr 2000.

PKV Einkommensgrenze - Mindesteinkommen
Einkommensgrenze - Mindesteinkommen seit 2000

Hier die Werte als Tabelle:

Jahr Monatl. Jahres-Mindesteinkommen
2000 3.297,83 € 39.574 €
2001 3.336,17 € 40.034 €
2002 3.375,00 € 40.500 €
2003 3.825,00 € 45.900 €
2004 3.862,50 € 46.350 €
2005 3.900,00 € 46.800 €
2006 3.937,50 € 47.250 €
2007 3.975,00 € 47.700 €
2008 4.012,50 € 48.150 €
2009 4.050,00 € 48.600 €
2010 4.162,50 € 49.950 €
2011 4.125,00 € 49.500 €
2012 4.237,50 € 50.850 €
2013 4.350,00 € 52.200 €
2014 4.462,50 € 53.550 €
2015 4.575,00 € 54.900 €
2016 4.687,50 € 54.900 €

 

Gilt das Monats- oder Jahreseinkommen?

Grundsätzlich muss die Einkommensgrenze im Laufe eine kompletten Kelenderjahres erreicht bzw. überschritten sein. Eine temporäre Übershcreitung für wenige Monate reicht nicht für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung. Das Monatseinkommen kann dabei sehr unterschiedlich sein. Entscheidend ist, was am Ende des Jahres im Steuerbescheid steht.

PKV-Grenze plötzlich höher als das Einkommen

Es kann passieren, dass nach der Erhöhung der Einkommensgrenze das Einkommen plötzlich nicht mehr für die private Krankenversicherung reicht. Man läge dann also unterhalb der durchschnittlichen Lohnentwicklung. In dem Fall ist man verpflichtet, die PKV zu verlassen und in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Man kann sich jedoch unter Umständen von dieser Wechselnpflicht befreien lassen.

Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Einkommensgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze entspricht nicht der sog. Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese ist für alle Sozialversicherungen relevant, u.a. für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die BBG ist die Einkommensobergrenze in der GKV, ab der die Beiträge nicht mehr steigen.

PKV Einkommensgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze
PKV Einkommensgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze