Private Krankenversicherung: Aktuelle Gesetzesänderungen

Aktuelle Gesetzesänderungen

Basistarif: Seit 2009 können alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsablauf in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Dieser ist der kostengünstigste Versicherungsschutz der PKV und orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Kosten eines Basistarifs dürfen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Besteht finanzielle Hilfebedürftigkeit, so kann der Beitrag für den Basistarif auf die Hälfte verringert werden. Wer bereits privat versichert ist und in einen preiswerteren Tarif wechseln möchte, muss nun keine Zuschläge mehr zahlen. Entscheidend für die Beiträge im neuen Tarif ist ausschließlich die gesundheitliche Verfassung des Versicherten, die bei der ersten Antragstellung festgestellt wurde. Dieser entscheidet über die Beiträge beim neuen Tarif. Auch Rückkehrer in die PKV dürfen den Basistarif in Anspruch nehmen, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse akzeptieren zu müssen.

Ältere PKV-Versicherte: Für jüngere Versicherte sind im Beitrag Altersrückstellungen in Form eines 10-prozentigen Zuschlags enthalten. Dieser wird eingesetzt für die erhöhten Kosten, die durch die medizinische Versorgung von älteren PKV-Mitgliedern entstehen. Ab dem 61. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht mehr gezahlt werden. Durch die Bildung der Altersrückstellung müssen ältere Versicherungsnehmer somit geringere Kosten tragen.

Die Mitnahme der Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung wurde 2009 erleichtert. Wenn privat Krankenversicherte innerhalb eines Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden ihre Altersrückstellungen in vollem Umfang auf den neuen Vertrag übertragen. Bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Anbieters werden die Altersrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer übertragen. Wechselt man von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse, verfallen die Altersrückstellungen aber nach wie vor.

Von der Gesetzlichen in die Private: Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Arbeitnehmer bei einem Jahreseinkommen von 57.600 Euro brutto (Stand: 2017). Wenn Sie mehr verdienen, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Als freiwillig gesetzlich Versicherter, beispielsweise als Selbstständiger oder Freelancer, können Sie wie bisher ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.

Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung: Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 57.600 Euro brutto (Stand: 2017)? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!

PKV (Private Krankenversicherung) Gesetzesänderungen
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