Rentenversicherungsnummer finden - was bedeuten die Ziffern und Buchstaben?

Jeder Bundesbürger erhält bzw. hat eine Rentenversicherungsnummer. Seit dem Jahr 2005 wird diese Nummer bereits zur Geburt zugeteilt. Aber wo findet man die noch mal? Meist hat man sie nicht zur Hand, wenn man sie braucht. Vor allem beim Ausfüllen von behördlichen Formularen, die irgendwie mit erwerbsmäßiger Arbeit zu tun haben, muss man die Rentenversicherungsnummer in der Regel eintragen. Wer noch einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung vorliegen hat, kann die Nummer dort ablesen. Übrigens muss man diese Briefe stets aufbewahren. Die Ziffern und Buchstaben folgen einheitlichen Regeln.

Wie ist die Rentenversicherungsnummer aufgebaut?

Zunächst der grundsätzliche Aufbau einer Rentenversicherungsnummer:

Aufbau der Rentenversicherung
Aufbau der Rentenversicherungsnummer

Eine Rentenversicherungsnummer setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

Die ersten zwei Ziffern stehen für eine bestimmte Region innerhaöb Deutschlands (unten finden Sie eine Liste dieser Nummern). Diese bezieht sich immer auf die Region der ersten Vergabe - für alle ab dem Jahre 2005 also der Ort der Geburt. Wer älter ist, müsste sich daran erinnern, wann er die Nummer erhalten hat (meist der Ort, in dem man die erste berufsmäßige Arbeit aufgenommen hat, z.B. Lehre)

Die Bereichsnummer

Die Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers lässt sich wie folgt zuordnen:

Bereichsnummer Rentenversicherungsträger nach Region bzw. Bereich
02 Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)
03 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)
04 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)
08 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)
09 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)
10 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)
11 Deutsche Rentenversicherung Westfalen
12 Deutsche Rentenversicherung Hessen
13 Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)
14 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)
15 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)
16 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
17 Deutsche Rentenversicherung Saarland
18 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)
19 Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)
20 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)
21 Deutsche Rentenversicherung Schwaben
23 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)
24 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)
25 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)
26 Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)
28 Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
29 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)
38 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)
39 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)
40 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Zulagenummer nach § 90 I 2 EStG)
42 bis 79 Deutsche Rentenversicherung Bund (Bereichsnummer entspricht Bereichsnummer des Gebietes des Regionalträgers und Addition der Zahl 40)
80 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)
81 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)
82 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)
89 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)

Quelle: Wikipedia/Versicherungsnummer

Wo findet man die Rentenversicherungsnummer auf einem Brief der Deutschen Rentenversicherung?

Wer einen Brief der Deutschen Rentenversicherung vorliegen hat, wird schnell fündig: die Nummer ist links oben als sog. "Versicherungsnummer" angegeben. Die folgende Grafik zeigt die Stelle:

Rentenversicherungsnummer auf Brief der Deutschen Rentenversicherung
Rentenversicherungsnummer auf Brief der Deutschen Rentenversicherung

Einen Brief der Deutschen Rentenversicherung erkennt man an dem entsprechenden Logo:

Logo der  Deutschen Rentenversicherung
Logo der Deutschen Rentenversicherung

Kann man die Rentenversicherungsnummer selber zusammenbasteln?

Wenn man die Rentenversicherungsnummer gerade nicht findet, sie aber nach einem strengen Prinzip aufgebaut ist, stellt sich die Frage: Kann man die Nummer auch selber kombinieren und zusammenfügen? Leider nein...

Aufbau der Rentenversicherung
Aufbau der Rentenversicherungsnummer

Die Rentenbereichsnummer kann man ev. noch zusammenbekommen, aber die Seriennummer wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben, ohne dass man dafür eine kombinierbares Prinzip ermitteln könnte. Auch die Art, wie die Prüfziffer ermittelt wird, lässt sich nur bei vorhanderner Seriennummer ermitteln. Daher: man muss die zugewiesene Rentenversicherungsnummer in den Unterlagen finden.

Tipp: Merkblatt

Merkblatt für Rentenversicherungsnummer & Co
Merkblatt für Renten-
versicherungsnummer & Co.

Es ist sehr hilfreich, wenn man alle wichtigen Nummern und Daten an einem Ort versammelt. Erstellen Sie einfach ein "Merkblatt" mit allen wichtigen Nummer und heften Sie es an einem Ort ab, wo sie immer darauf zugreifen können. Dazu gehört:

Ein solches Merkblatt zu erstellen, dauert zwar eine oder zwei Stunden - aber wenn man es erst einmal vorliegen hat, spart es später viel Zeit. Hier ein kostenloser Vordruck für ein solches Merkblatt:

Download Merkblatt-Vorlage (PDF, 60 kb)

Rentenversicherung als Teil des Sozialstaates

Die deutsche Sozialgesetzgebung geht zurück auf Otto von Bismark. Sie war - und ist - beispielhaft für viele andere Länder. In kaum einem Land der Erde sind die Menschen so gut abgesichert wie in Deutschland. Siehe dazu auch Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland.

Die Rente ist dabei eine tragende Säule des Systems. Daher wird jeder deutsche Bundesbürger von der Rentenversicherung erfasst und bis zu seinem Tod als Versicherungsnehmer geführt. Die deutsche Rentenversicherung verschickt ab dem Zeitpunkt der ersten Aufnahme einer erwerbsmäßigen Tätigkeit regelmäßig Schreiben, in dem sie die Beitragszahler darüber informiert, wie hoch die zu erwartende Rente im Alter sein wird.