PKV: Rückkehr in die Gesetzliche? Wie ...

Rückkehr in die Gesetzliche

Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 57.600 Euro brutto (Stand: 2017).

Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben. Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, ist in der Regel keine Rückkehr in die gesetzlichen Kassen möglich. Eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Sie, beispielsweise durch zu niedrige Einkünfte, eigentlich versicherungspflichtig werden müssten.