Augenlaser-Kosten - Was übernimmt die Krankenversicherung?

Wer eine Augenlaser-Behandlung anstrebt, um die lästige Sehhilfe los zu werden, sieht eine große finanzielle Belastung auf sich zukommen. Natürlich fragt man sich: Welche Kosten übernimmt meine Krankenversicherung? Die Antwort ist nicht so einfach, denn es gibt im Prinzip drei Arten der Krankenversicherung.

Augenlaser-Kostenübernahmen bei PKV

Ist man über eine private Krankenversicherungen (PKV) abgesichert, so hängt alles an dem Vertrag selber. Manche Anbieter haben die Pakete mit voller oder teilweiser Kostenübernahmen im Falle einer Augenlaser-Bahandlung integriert, andere nicht. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie entweder Ihren PKV-Vertrag studieren - oer direkt beim Versicherer anrufen und sich informieren.

Dabei gilt es zu bedenken, dass unter dem Begriff "Augenlasern" zwar in der Regel eine Augenkorrektur bei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus gemeint ist. Im Kleingedruckten könnte es sich jedoch nur um eine Kostenübernahme im Falle einer Katarakt-Operation handeln. Diese wird heutzutage ebenfalls mit Hilfe eines Augenlasers vorgenommen.

Augenlaser-Kostenübernahmen bei GKV

Für alle, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind, gilt: es werden nur Kosten übernommen, wenn die Augenlaserkorrektur medizinisch zwingend erforderlich ist. Es ist nicht ausreichend begründet, wenn man die Brille nur lästig findet. Die medizinische Notwendigkeit muss durch einen Facharzt attestiert sein - und selbst dann muss man zunächst die Krankenkasse kontaktieren, ehe man die Operation vornehmen lässt.

Augenlaser-Kostenübernahmen bei privater Zusatzversicherung Brille

Viele Menschen, die in der GKV sind, haben bestimmte Leistungen zusätzlich mit einer privaten Zusatzversicherung abgesichert. Besonders verbreitet ist das Modell "Private Zusatzversicherung Zahn, Brille, Heilpraktiker". In diesem Fall übernimmt der Versicherer nicht nur die Kosten (oder einen Anteil) für neue Sehhilfen (Brille), sondern in der Regel auch für das Augenlasern. Häufig ist das jedoch an Bedingungen geknüpft, was man aber nur im Vertrag selber nachlesen kann.

Augenlaser-Zuschuss bei Brillenversicherung

Eine besondere Form der privaten Zusatzversicherung ist die sog. Brillenversicherung. In vielen Standard-Verträgen zur Brillenversicherung werden Brillenkosten von bis zu 200 Euro alle 2 Jahre bezuschusst. Oft ist damit auch die Zuzahlung für eine Augenlaser-Korrektur von bis zu 1000 Euro verbunden. Auch hier muss man im Vertrag nachlesen, ob sich diese Zuzahlung nur auf jedes Auge bezieht - oder eine Gesamtsumme für beide Augen ist.

Bei den Brillenversicherungen, die man beim Optiker - meist mit dem Kauf einer neuen Brille - für wenig Geld zusätzlich abschließen kann (z.B. Fielmann Brillenversicherung, Apollo-Brillenversicherung) bekommt man logischerweise keinen Zuschuss für eine Augenlaser-Korrektur.

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Augenlaser-Kosten - Übernahme durch Krankenversicherung